Westdeutsche Zeitung vom 01.07.2010 - 19-Jährige verklagt Bethesda

Nach der OP klagt Laura (19) über Schmerzen, doch die Ärzte schicken sie nach Hause. Dann muss sie zur Not-OP.
 
Mönchengladbach. Der Eingriff war eigentlich Routine. Aus dem Bauchraum sollte ihr ein kleiner Tumor entfernt werden. Zumindest aus Sicht der Ärzte am Bethesda-Krankenhaus. Und auch Laura (19) hatte nach dem Gespräch mit den Ärzten keine Sorge, die Operation über sich ergehen zu lassen.
 
Der Streitwert in dem Fall liegt bei 69 000 Euro
 
Doch nach dem ambulanten Eingriff klagt die 19-Jährige über extreme Schmerzen. „Mir wurde gesagt, dass das total normal sei und ich nach Hause gehen kann“, sagt Laura. Zu Hause bricht Laura zusammen. Das Gefühl, als würde ihr jemand den Unterleib zerreißen, wird so unerträglich, dass sie zwei Tage nach der Entlassung zur Not-Op eingewiesen wird – diesmal ins Franziskus-Krankenhaus.
 
Dort erkennen die Mediziner sofort den Grund für die Schmerzen. „Bei der ersten OP ist die Harnblase zerstört worden. Durch das in den Bauchraum eindringende Urin kam es zum Nierenversagen“, sagt Sabrina Diehl.
 
Die Rechtsanwältin aus Marl ist auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt die Gladbacherin. Für ihre Mandantin fordert sie ein Schmerzensgeld vom Bethesda. Streitwert: 69 000 Euro.
 
Beim ersten Termin im Zivilprozess vor dem Gladbacher Landgericht stellten sich die Bethesda-Anwälte auf den Standpunkt, dass das Krankenhaus ausreichend vor den Risiken der OP gewarnt habe.
 
„Dieser Argumentation können wir nicht folgen. Zudem verstehen wir nicht, warum das Bethesda nicht reagiert hat, als meine Mandantin über Schmerzen geklagt hat.“ Das Urteil folgt.

Bildzeitung vom 24.06.2010 - Wegen dieser Narbe lief mir der Freund weg

Jetzt verklagt Laura (19) ihre Ärzte

Mönchengladbach - Laura (19) versteht die Welt nicht mehr. Sie ist so ein hübsches Mädchen. Doch dann wurde sei zwei Mal operiert. Folge unter anderem: eine gut zehn Zentimeter lange hässliche Bauchnarbe. Laura:“Da hat sich sogar mein Freund von mir getrennt…“. Gestern saß sie im Saal A 111 des Landgerichts Mönchengladbach. Sie fordert vom Bethesda-Krankenhaus Schadensersatz und Schmerzensgeld. Streitwert 69 000 Euro.

Laura: „Nach der ambulanten Bauchspiegelung und Entfernung eines Tumors hatte ich massive Schmerzen. Doch mir wurde gesagt, das sei normal. Ich wurde entlassen.“

Wenige Tage später musste Laura erneut operiert werden. Diesmal im St. Franziskus-Krankenhaus. Grund: eine Verletzung der Harnblase - offenbar als Folge der ersten OP.

Ärztepfusch? Ja, glauben Laura und ihre Anwältin Sabrina Diehl (28). Laura „Wegen der fehlerhaften Behandlung muss ich nun mit den entstellenden Narben leben. Und eine spätere Schwangerschaft wäre mit großen Risiken verbunden.“ Urteil folgt - Ergebnis offen.

Marl Aktuell vom 22.05.2010 - Narben entstellen ihren Bauch

Patientin fordert 300.000 € Schadenersatz

Marl/Wassenberg. Gabriele Jansen aus Wassenberg ist verzweifelt. Und sie ist weit gereist, um sich Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, nämlich dem Marler Arzthaftungsexperten Stefan Hermann (44, Bild), zu holen. Denn trotzdem die Gutachterkommission der Ärztekammer einen Behandlungsfehler feststellte, wollen die Ärzte ihr kein Schmerzensgeld zahlen. Der Reihe nach: Im Sommer 2006 traten bei Gabriele Hansen erhebliche Beschwerden im gesamten Bauch auf. Ein Krankenhaus vermutete sofort Gallensteine. „Ich brauche mir keine Sorgen machen, in unserem Haus ist noch nie etwas passiert,“ so sei sie in den OP gefahren worden, erinnerte sich Gabriele Jansen. Doch es kam anders. Die Routine-OP wurde zur Notoperation. „Es fehlte die gebotene Sorgfalt, die Verletzung des Hauptgallengangs war vermeidbar. Außerdem wäre sofort eine Überweisung in ein Krankenhaus mit Maximalversorgung nötig gewesen“, erklärte Patientenanwalt Hermann. Es habe nämlich die konkrete Gefahr der Entleerung von Gallenflüssigkeit in den Bauchraum bestanden. So kam es dann auch. „Das waren unsagbare Schmerzen“, sagte Gabriele Jansen. Sie musste noch drei weitere Operationen erdulden, weil der Gallengang letztendlich abgerissen war. Zudem führte der operative Eingriff, den die Gutachter bereits als fehlerhaft werteten, zu einer Schädigung der Leber. Die einst sportliche Frau kann nicht einmal mehr Rad fahren. Und große Narben entstellen ihren Bauch. Jetzt kümmert sich der Marler Rechtsanwalt Hermann als Spezialist für Arzthaftungsrecht um Schadenersatz und Schmerzensgeld. „Wegen der schwerwiegenden Beeinträchtigung und weil trotz des Gutachtens noch immer keine Entschädigung geleistet wurde, bin ich sicher, dass ich den vorläufige mit 300.000 € bezifferte Anspruch durchsetzen kann“, zeigt sich Hermann kämpferisch.
 

Marl Aktuell vom 15.05.2010 - 8.000,- € für Narbe am Bauch

Patientenanwalt Stefan Hermann weist Behandlungsfehler nach.

Dorsten / Bottrop / Marl. Manchmal schlägt das Schicksal schon in den ersten Stunden des Lebens zu. So auch bei der kleinen Bedia aus Dorsten. Sie erblickte am Nicolaus-Tag 2007 im Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten das Licht der Welt. „Wir waren überglücklich“, erinnert sich ihre Mutter.

Doch dieses Glück währte nicht lange. Bedia erbrach sich ständig und nahm in nur einem Monat rund ein Kilo ab, wog nur noch 2.685 Gramm. Da ein Gewichtsverlust in diesem Umfang für ein Neugeborenes lebensgefährlich werden kann, wurde Bedia im Marienhospital Bottrop aufgenommen.
Als die Ärzte dort erfuhren, dass Bedias achtjähriger Bruder Malik an einer Magenverengung litt, seien sie davon ausgegangen, dass auch Bedia unter gleichen Erkrankungen leide. Denn diese sei erblich.

Die Operation war überflüssig
Da es keine Magenverengung war.
„Eine folgenschwere Annahme“, so der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (44), der sich mit der Sache befassen musste.
Ohne weitere Untersuchungen sei eine völlig überflüssige Operation (Pyloromatomie) vorgenommen worden. Da sich die kleine Bedia aber weiter erbrach, wurde sie in das Evangelische Krankenhaus Oberhausen überwiesen. Dort wurde festgestellt, dass keine Magenverengung vorlag, sondern lediglich eine Membrane defekt war, die in einer weiteren Operation entfernt werden konnte. Deren Schädigung war der Grund, warum Speisen nicht in den Magen gelangen und Bedia diese wieder erbrach.
Bei entsprechender Untersuchung habe dies rechtzeitig festgestellt werden und die erste Operation unterbleiben können, so Hermann. „Das Vorgehen des Krankenhauses halte ich für grob fehlerhaft“, entrüstet sich der Patientenanwalt. „ Immerhin sind zwei große entstellende Narben auf dem Bauch des Kindes zurück geblieben, die bei sofortiger richtiger Behandlung wesentlich kleiner gewesen wären“.

Nachdem ein vom Landgericht Essen (1 O 144/08) hinzugezogener Gutachter einen Behandlungsfehler bestätigte, einigten sich die Parteien jetzt auf ein Schmerzensgeld von 8.000,- €. „Bedenkt man, dass Bedia ohnehin Narben davon getragen hätte, so ist das ein großer Erfolg“, so Hermann zufrieden.

Dorstener Zeitung vom 15.05.2010 - Baby wurde unnötigerweise am Magen operiert

Prozess endet mit 8.000,- Euro-Vergleich

Dorsten - Mit einem Vergleich in Höhe von 8.000,- € endete vor dem Landgericht Essen ein Schmerzensgeldprozess zwischen einer Dorstener Familie und einem Bottroper Krankenhaus.
Das Dorstener Ehepaar hatte dem Hospital Fehler bei der Behandlung ihrer neu geborenen Tochter vorgeworfen.

Das kleine Mädchen kam vor zweieinhalb Jahren  mit einem Gewicht von 3.550 Gramm im Dorstener Krankenhaus zur Welt. Wegen fortschreitenden Gewichtsverlusts, da es sich regelmäßig erbrechen musste, wurde das Kind einen Monat später stationär in das Bottroper Krankenhaus eingeliefert - mit einem Gewicht von 2.685 Gramm.

Da der älteste Bruder des Mädchens als Kind an einer Magenverengung litt, gingen die Ärzte davon aus, dass dies auch bei der kleinen Schwester der Fall ist, da diese Erkrankung vererblich sei. Das Baby wurde operiert, erbrach sich nach dem Eingriff jedoch weiter und wurde in ein Oberhausener Krankenhaus verlegt.

Dort stellten die Mediziner fest, dass keine Magenverengung vorlag, sondern das es an den Membranen lag. Dies war der Grund, warum die Speisen nicht in den Magen gelangen konnten.

Bei einer erneuten Operation wurde der Zwölffingerdarm der Kleinen geöffnet und die Membrane entfernt. Auf Grund der ersten überflüssigen Operation bleiben bei dem Kind zwei große Narben auf dem Bauch zurück, die, so argumentierten die Eltern, bei sofortiger richtiger Behandlung und Befunderhebung vermieden werden wären.

Das betreffende Bottroper Krankenhaus  bestätigte auf unsere Anfrage, dass der Vergleich in dieser Höhe geschlossen worden sei.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

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Patientenanwältin
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